Gesetzesänderu
ngen zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirts
chaft treten ab 2025 in Kraft

Der Bundesrat hat beschlossen, die Gesetzesänderungen aus der parlamentarischen Initiative 20.433 "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" schrittweise umzusetzen. Diese Änderungen zielen darauf ab, Abfall zu reduzieren, den Einsatz von Rohstoffen zu minimieren und die Umwelt zu schonen. Die meisten dieser Neuerungen treten ab 2025 in Kraft und sollen die Nachhaltigkeit in der Schweiz maßgeblich fördern. In einer wegweisenden Initiative haben mehrere Gemeinden im Kanton Zürich beschlossen, ihre Verwaltungsprozesse zu digitalisieren. Durch die Einführung von Online-Schaltern sollen Bürgerinnen und Bürger künftig Behördengänge bequem von zu Hause aus erledigen können. Dieses Projekt zielt darauf ab, die Effizienz der Verwaltung zu steigern und den Service für die Bevölkerung zu verbessern. Die Umsetzung ist für das kommende Jahr geplant, wobei bereits erste Pilotprojekte erfolgreich angelaufen sind.

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Recycling Award 2024: Finalisten stehen fest

Der Recycling Award wurde wieder ins Leben gerufen und wird am Recyclingkongress vom 26. Januar 2024 verliehen. Drei Projekte konnten sich gegen ihre 32 Konkurrent:innen durchsetzen und kämpfen im Finale in Biel um die begehrte Auszeichnung: Darunter ein Repair- und Reuse-Projekt in Bern, ein Matratzen-Verwertungssystem für die ganze Schweiz und ein Start-Up für nachhaltige Verpackungslösungen.

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Schweizer Gemeinden verstärken Zusammenarbeit für digitale Transformation

Die digitale Transformation stellt die öffentlichen Verwaltungen der Schweiz vor große Herausforderungen. Lukas Fässler, Präsident des Vereins Schweizerische Städte- und Gemeinde-Informatik (SSGI), betont die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, um strategische Anwendungen zu erneuern und Cloud-Lösungen zu implementieren. Ziel ist es, den neuen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen gerecht zu werden und die Effizienz der Verwaltung zu steigern.

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Mehr Schutz für Stadtbäume in St. Gallen

Ab November 2024 tritt in der Stadt St. Gallen eine erweiterte Baumschutzverordnung in Kraft. Demnach dürfen Bäume mit einem Stammumfang von über 80 cm in bestimmten Gebieten nicht mehr ohne Bewilligung gefällt werden. Das Bau- und Umweltdepartement hat die Rechtmäßigkeit dieser Zonenplanänderung bestätigt.

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